KfW StartGeld

Was ist das KfW StartGeld / Gründerkredit?

Der KfW-Gründerkredit StartGeld (067) ist ein zinsgünstiger Kredit für Existenzgründer und junge Unternehmen mit bis zu 125.000 Euro Darlehenssumme. Der Kredit kann für Investitionen in Sachanlagen und Betriebsmittel eingesetzt werden. Außerdem kann die Tilgung für bis zu zwei Jahre ausgesetzt werden. Der Kredit wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben und muss über eine Bank beantragt werden.

Wer kann das KfW StartGeld / Gründerkredit beantragen?

Das KfW Startgeld können Gründer beantragen, die ein Unternehmen gründen oder ein junges Unternehmen festigen (bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit). Auch eine Gründung im Nebenerwerb kann finanziert werden, wenn eine spätere Umwandlung in eine Vollexistenz erfolgt. Als Stichtag zählt die Gewerbeanmeldung.

Welche Summe kann beim KfW StartGeld / Gründerkredit beantragt werden?

Bei dem KfW StartGeld können bis zu 125.000 Euro finanziert werden. Größere Projekte können mit beihilfefreien Finanzierungen gekoppelt werden.

Betriebsmittel können bis zu 50.000 Euro finanziert werden, darunter fällt Marketing, Wareneinkauf, freie Liquidität, aber auch die Einstellung von neuen Mitarbeitern.

Alles über 50.000 Euro müssen Investitionen sein wie zum Beispiel IT, Mobiliar, PKW…

Benötigt man für das ERP StartGeld / Gründerkredit Eigenkapital oder Sicherheiten?

Die KfW schreibt keine Sicherheiten oder einen Eigenkapitalanteil vor. Sollte die durchleitende Bank darauf bestehen, dann ist es eine Vorgabe der Bank. Die KfW erteilt der durchleitenden Bank eine Haftungsfreistellung von 80%, sprich bei einem Ausfall des Kredits übernimmt die KfW 80% des Schadens und die durchleitende Bank 20%.

Sollte eine Sicherheit hinterlegt sein, so bleibt das Verhältnis 80 zu 20 bestehen.

Wie sind die Rückzahlungen beim KfW StartGeld / Gründerkredit?

Das ERP StartGeld der KfW kann über 5 oder 10 Jahre aufgenommen werden. Hierbei besteht auch die Option auf eine 1-jährige oder 2-jährige Tilgungsaussetzung. Der Gründer kann aber auch auf die Tilgungsaussetzung verzichten, was jedoch eher selten angewendet wird.

Der Gründerkredit StartGeld ist ein Ratendarlehen, sprich der Monat, in dem zum ersten Mal getilgt wird, hat die höchste Belastung. Mit weiteren Tilgungen sinkt auch die Belastung.

Wie hoch ist der Zinssatz beim KfW StartGeld / Gründerkredit?

Der Zinssatz beim Gründerkredit KfW StartGeld liegt 2024 bei knapp 4,12% auf 10 Jahre (15.01.2024). Diese Zinsen variieren jedoch leicht und passen sich dem Zinsmarkt an. Der aktuelle Zinssatz ist über die KfW Webseite zu erfahren. Hier geht es zu den aktuellen Zinsen des Gründerkredits KfW StartGeld, Programm 067.

Wie beantragt man das KfW StartGeld / Gründerkredit?

Das KfW StartGeld / Gründerkredit ist nicht im Direktverfahren bei der KfW zu beantragen, sondern es muss über das Hausbankprinzip erfolgen. Unter Hausbank ist jedoch nicht die bestehende Bank gemeint, sondern die Bank, die im weiteren Verlauf die Hausbank darstellen wird.

Hinweis: Nutze unseren Hinweis zu den Banken, wer gerne und wer weniger das Gründerdarlehen KfW StartGeld bewilligt. Hier geht es zu den Hinweisen.

Welche Unterlagen werden für die Beantragung des Gründerkredits KfW StartGeld benötigt?

Für die Beantragung des Gründerdarlehens KfW StartGeld, Programm 067, benötigst du einen vollständigen Businessplan inkl. Finanzplanung. Zudem verlangt die KfW einen tabellarischen Lebenslauf und die bearbeitende Bank einen Bankenspiegel bzw. eine Vermögens- und Verbindlichkeitenaufstellung.

Der Businessplan ist folglich der Türöffner bei der Bank und sollte daher nicht minimalistisch erstellt worden sein. Es muss das Vorhaben mit allen Chancen und Risiken beschrieben werden und der Bankmitarbeiter muss erkennen können, dass du dein Business korrekt planen und vor allem auch ausreichend Gewinne erwirtschaften kannst.

Hier gelangst du zu unseren Tipps, wie du deinen Antrag auf das KfW StartGeld verbessern kannst.

Möchtest du wissen, welche Fehler zwingend bei der Beantragung des Gründerkredits vermieden werden sollen, dann klicke hier.

Wie ist der Zeitablauf beim KfW StartGeld / Gründerkredit?

Sobald du deinen Businessplan erstellt hast (wichtig: bitte nur vollständige Businesspläne versenden), solltest du dir genau anschauen, welche Banken den Gründerkredit KfW StartGeld vergeben.

Diese Bank kannst du mit den vollständigen Unterlagen per E-Mail anschreiben und du solltest binnen 1 Woche eine Rückmeldung erhalten. Fühlt sich die Bank von dem Konzept angesprochen, dann kommt es zu einem persönlichen Gespräch, indem der Businessplan und das Vorhaben besprochen werden.

Hier musst du überzeugen und beachte dazu unsere Tipps zu dem Bankgespräch für den Gründerkredit ERP KfW StartGeld. Hier geht es zu unseren Tipps.

Nachdem Bankgespräch wird der Bankmitarbeiter eine Entscheidung treffen und bei Zusage eine Zweitentscheidung (in der Regel die Marktfolge / Kreditabteilung) einholen. Sollte diese ebenfalls positiv ausfallen, dann wird die Bank die Anträge an die KfW weiterleiten.

In der Regel folgt die KfW der Entscheidung der Hausbank. Bearbeitungszeiten für das KfW StartGeld bei der KfW betragen zwischen 3 und 6 Wochen.

Nachdem die KfW entschieden hat, kann bei positiver Entscheidung die Hausbank die Verträge erstellen und nach Unterzeichnung auszahlen.

Für das ERP StartGeld solltest du folglich eine Zeitraum von 2-3 Monaten einplanen.

Welche Banken bearbeiten das KfW StartGeld / Gründerkredit?

Nicht alle Banken haben eine Zulassung, das KfW StartGeld zu beantragen. Sämtliche FinTechs und Neobanken fallen heraus. Es bleibt folglich nur der Weg über die klassischen Banken, um den Gründerkredit KfW StartGeld zu beantragen.

Aber auch hier gibt es einige Besonderheiten zu beachten, denn nicht allen Banken mögen Existenzgründer und die KfW. Ein Blick hinter die Kulissen mit dem Zielmarkt jeder Bank kann helfen oder schaut direkt bei uns unter der Rubrik Banken nach und holt euch die notwendigen Infos für die Beantragung des KfW StartGeld.

Hier geht es zu dem Thema Banken.

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